Ranna see

Ranna see

Ranna see

Angeln zwischen Natur und Wasserlandschaft

Der idyllisch gelegene Rannasee im Bayerischen Wald ist nicht nur ein beliebtes Naherholungsziel, sondern auch ein attraktives Angelgewässer. Der Bezirksfischereiverein 1877 Wegscheid ist stolzer Pächter des Sees und sorgt für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Fischbestands.

Der etwa 20 Hektar große Stausee bietet ideale Bedingungen für Fried- und Raubfischangler. Neben Karpfen und Schleien finden sich hier auch Hechte, Zander und Barsche und auch vereinzelt Salmoniden, die aus den zufließenden Bächen – insbesondere dem Rannabach – stammen. Durch regelmäßige Besatzmaßnahmen und eine naturnahe Pflege trägt der Verein dazu bei, den Rannasee als wertvolles Fischgewässer und Lebensraum zu erhalten.

Angler schätzen den Rannasee für seine Ruhe, die gute Erreichbarkeit und die abwechslungsreiche Struktur mit Flachzonen, Uferböschungen und tieferen Beckenbereichen. Dank gezieltem Besatz, kontrollierter Nutzung und klaren Regeln gelingt der Spagat zwischen Freizeitnutzung und ökologischer Rücksichtnahme. Das Fischwasser Rannasee bietet somit ein faires, naturnahes Angelerlebnis – für Einsteiger wie für passionierte Petrijünger.

Erlaubniskarten

Jahreskarte
Mitglieder
Tageskarte
Mitglieder
Tageskarte
Gäste

250 € (E)
180 € (J)
100 € (JiB)

12 € (E)
8 € (J)

5er Karte*

60 € (E)
40 € (J)

10er Karte*

120 € (E)
80 € (J)

18 € (E)

14 € (J)*

(E) Erwachsene

(J) Jugendliche  (14 bis 17 Jahre) mit staatlichem Fischereischein dürfen allein angeln.

(JiB) Jugendliche (7 bis 17 Jahre) ohne staatlichen Fischereischein, in Begleitung und beaufsichtigt durch eine volljährigen Person mit staatlichem Fischereischein und eigener Erlaubniskarte.

*Nur erhältich bei: Florian Höpfl, Buchbinderstr. 7, 94139 Breitenberg, Tel.: 0152 06192921, karten@fischereiverein-wegscheid.de

Erhältlich bei

HeyFish
Online

(Als Mitglied könnt ihr euch über die Mitgliedsnummer mit unserem Verein in HeyFish verknüpfen und vergünstigte Karten kaufen.)

Waffen Bauer

Kussersiedlung 44a, 94051 Hauzenberg
Tel:+49 8586 917767
Google Maps

Gabriela Uhrmann

Am Ponzaun 11, 94110 Wegscheid
Tel.: 0151 57648274
Google Maps

Tourismusbüro Obernzell

Marktpl. 42, 94130 Obernzell
Google Maps

Tourismusbüro Kellberg

St.-Blasius-Straße 10, 94136 Thyrnau
Google Maps

Tourismusbüro Untergriesbach

Marktpl. 22, 94107 Untergriesbach
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Tourismusbüro Wegscheid

Marktstraße 1, 94110 Wegscheid
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Jahreskarte
Mitglieder
Tageskarte
Mitglieder
Tageskarte
Gäste

250 € (E)
180 € (J)
100 € (JiB)

12 € (E)
8 € (J)

5er Karte*

60 € (E)
40 € (J)

10er Karte*

120 € (E)
80 € (J)

18 € (E)

14 € (J)*

(E) Erwachsene

(J) Jugendliche  (14 bis 17 Jahre) mit staatlichem Fischereischein dürfen allein angeln.

(JiB) Jugendliche (7 bis 17 Jahre) ohne staatlichen Fischereischein, in Begleitung und beaufsichtigt durch eine volljährigen Person mit staatlichem Fischereischein und eigener Erlaubniskarte.

*Nur erhältich bei: Florian Höpfl, Buchbinderstr. 7, 94139 Breitenberg, Tel.: 0152 06192921, karten@fischereiverein-wegscheid.de

Erhältlich bei

HeyFish
Online

(Als Mitglied könnt ihr euch über die Mitgliedsnummer mit unserem Verein in HeyFish verknüpfen und vergünstigte Karten kaufen.)

Waffen Bauer

Kussersiedlung 44a, 94051 Hauzenberg
Tel:+49 8586 917767
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Gabriela Uhrmann

Am Ponzaun 11, 94110 Wegscheid
Tel.: 0151 57648274
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Tourismusbüro Obernzell

Marktpl. 42, 94130 Obernzell
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Tourismusbüro Kellberg

St.-Blasius-Straße 10, 94136 Thyrnau
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Marktpl. 22, 94107 Untergriesbach
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Tourismusbüro Wegscheid

Marktstraße 1, 94110 Wegscheid
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Mitglieder
Tageskarte
Gäste

250 € (E)
180 € (J)
100 € (JiB)

12 € (E)
8 € (J)

5er Karte*

60 € (E)
40 € (J)

10er Karte*

120 € (E)
80 € (J)

18 € (E)

14 € (J)*

(E) Erwachsene

(J) Jugendliche  (14 bis 17 Jahre) mit staatlichem Fischereischein dürfen allein angeln.

(JiB) Jugendliche (7 bis 17 Jahre) ohne staatlichen Fischereischein, in Begleitung und beaufsichtigt durch eine volljährigen Person mit staatlichem Fischereischein und eigener Erlaubniskarte.

*Nur erhältich bei: Florian Höpfl, Buchbinderstr. 7, 94139 Breitenberg, Tel.: 0152 06192921, karten@fischereiverein-wegscheid.de

Erhältlich bei

HeyFish
Online

(Als Mitglied könnt ihr euch über die Mitgliedsnummer mit unserem Verein in HeyFish verknüpfen und vergünstigte Karten kaufen.)

Waffen Bauer

Kussersiedlung 44a, 94051 Hauzenberg
Tel:+49 8586 917767
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Gabriela Uhrmann

Am Ponzaun 11, 94110 Wegscheid
Tel.: 0151 57648274
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Tourismusbüro Obernzell

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St.-Blasius-Straße 10, 94136 Thyrnau
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Marktpl. 22, 94107 Untergriesbach
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Tourismusbüro Wegscheid

Marktstraße 1, 94110 Wegscheid
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Impressionen

Lageplan

Lageplan

Lageplan

Bestimmungen

  • Die Erlaubniskarte ist gültig für das Angeln nur in dem auf Bayerischen Staatsgebiet liegenden Bereich mit gültigem Fischereischein.

  • Es gelten die Bestimmungen der Landesfischereiverordnung.

  • Erlaubt ist das Angeln mit 2 Handangeln am Stock.

  • Erlaubt sind alle gesetzlich nicht verbotenen Köder.

  • Angeln mit lebenden Köderfisch ist verboten.

  • Die untenstehenden Schonzeiten und Schonmaße sind einzuhalten.

  • Je Angeltag darf nur ein Erlaubnisschein ausgestellt werden.

  • Fangbeschränkung: Zusammen höchstens 3 Fische unten genannter Fischarten, davon nur ein Hecht oder ein Zander. Nach der Entnahme eines der zwei Raubfische ist das Raubfischangeln sofort einzustellen. z.B. ist es verboten einen Hecht + einen Zander zu entnehmen. Übrige Fischarten frei.

  • Fischen nur vom Ufer aus gestattet, auch nicht von der Staumauer.

  • Die Karte ist mit Rückseitig aufgeführtem Fangergebnis nach Art und Anzahl zurückzugeben.

  • Nachtfischverbot für Nichtmitglieder in der Zeit von 22 Uhr – 4 Uhr.

  • Die Erlaubniskarte ist gültig für das Angeln nur in dem auf Bayerischen Staatsgebiet liegenden Bereich mit gültigem Fischereischein.

  • Es gelten die Bestimmungen der Landesfischereiverordnung.

  • Erlaubt ist das Angeln mit 2 Handangeln am Stock.

  • Erlaubt sind alle gesetzlich nicht verbotenen Köder.

  • Angeln mit lebenden Köderfisch ist verboten.

  • Die untenstehenden Schonzeiten und Schonmaße sind einzuhalten.

  • Je Angeltag darf nur ein Erlaubnisschein ausgestellt werden.

  • Fangbeschränkung: Zusammen höchstens 3 Fische unten genannter Fischarten, davon nur ein Hecht oder ein Zander. Nach der Entnahme eines der zwei Raubfische ist das Raubfischangeln sofort einzustellen. z.B. ist es verboten einen Hecht + einen Zander zu entnehmen. Übrige Fischarten frei.

  • Fischen nur vom Ufer aus gestattet, auch nicht von der Staumauer.

  • Die Karte ist mit Rückseitig aufgeführtem Fangergebnis nach Art und Anzahl zurückzugeben.

  • Nachtfischverbot für Nichtmitglieder in der Zeit von 22 Uhr – 4 Uhr.

  • Der Angelplatz ist nach Beendigung des Fischens sauber zu verlassen, Flurschäden sind zu vermeiden und Fischereigrenzen unbedingt zu beachten.

  • Versorgen gefangener Fische (Schlachten, Schuppen) am Angelplatz bzw. im Uferbereich ist untersagt.

  • Gefangene Fische über dem Schonmaß können in einem geräumigen und aus knotenfreien Textilien hergestellten Setzkescher auf die geringstmögliche Dauer gehältert werden (§ 20 AVBayFiG). Gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden und sind folglich in der Fangliste zu erfassen (max. 2 maßige Fische im Setzkescher).

  • Mitbringen oder Hältern von lebenden Köderfischen ist verboten! Nach dem Fang von drei Fischen oben aufgeführter Arten ist das Angeln grundsätzlich einzustellen. Nach dem Fang eines Hechts oder eines Zanders ist das Raubfischen einzustellen. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen entschädigungslosen Entzug der Erlaubnis zur Folge.

  • Der Angelplatz ist nach Beendigung des Fischens sauber zu verlassen, Flurschäden sind zu vermeiden und Fischereigrenzen unbedingt zu beachten.

  • Versorgen gefangener Fische (Schlachten, Schuppen) am Angelplatz bzw. im Uferbereich ist untersagt.

  • Gefangene Fische über dem Schonmaß können in einem geräumigen und aus knotenfreien Textilien hergestellten Setzkescher auf die geringstmögliche Dauer gehältert werden (§ 20 AVBayFiG). Gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden und sind folglich in der Fangliste zu erfassen (max. 2 maßige Fische im Setzkescher).

  • Mitbringen oder Hältern von lebenden Köderfischen ist verboten! Nach dem Fang von drei Fischen oben aufgeführter Arten ist das Angeln grundsätzlich einzustellen. Nach dem Fang eines Hechts oder eines Zanders ist das Raubfischen einzustellen. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen entschädigungslosen Entzug der Erlaubnis zur Folge.

Schonmaße & -zeiten

Fischart
Schonmaß
Schonzeit

Bachforelle

26cm

01.10. – 15.03.

Regenbogenforelle

26cm

15.12. – 15.03.

Hecht

60cm

15.2. – 31.05.

Zander

50cm

15.2. – 31.05.

Karpfen

35cm

Keine

Schleie

26cm

01.05. – 30.06.

Schonmaße & -zeiten

Fischart
Schonmaß
Schonzeit

Bachforelle

26cm

01.10. – 15.03.

Regenbogenforelle

26cm

15.12. – 15.03.

Hecht

60cm

15.2. – 31.05.

Zander

50cm

15.2. – 31.05.

Karpfen

35cm

Keine

Schleie

26cm

01.05. – 30.06.

Schonmaße & -zeiten

Fischart
Schonmaß
Schonzeit

Bachforelle

26cm

01.10. – 15.03.

Regenbogenforelle

26cm

15.12. – 15.03.

Hecht

60cm

15.2. – 31.05.

Zander

50cm

15.2. – 31.05.

Karpfen

35cm

Keine

Schleie

26cm

01.05. – 30.06.

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