Jugend schutz

Jugend schutz

Jugend schutz

Jugendschutzkonzept des BFV 1877 Wegscheid e.V.

Jugendschutzkonzept des BFV 1877 Wegscheid e.V.

Jugendschutzkonzept des BFV 1877 Wegscheid e.V.

1. Einleitung und Selbstverständnis

Der BFV 1877 Wegscheid e.V. bekennt sich ausdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen im sportlichen Bereich ist ein zentraler Bestandteil unseres Vereinslebens. Dabei stehen Respekt, Fairness und Wertschätzung im Umgang miteinander an oberster Stelle.

2. Geltungsbereich

Dieses Jugendschutzkonzept gilt für alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen, Lehrer*innen, Betreuer*innen, Vorstandsmitglieder sowie für alle sonstigen Personen, die im Rahmen der Vereinsarbeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

3. Präventionsmaßnahmen

3.1 Ehrenkodex / Verhaltenskodex

Alle Betreuer*innen und Übungsleiter*innen unterschreiben einen Ehrenkodex, der folgende Grundsätze enthält:

  • Ich verhalte mich respektvoll und grenzachtend gegenüber allen Kindern und Jugendlichen.

  • Ich greife bei Verdachtsmomenten oder Grenzverletzungen ein.

  • Ich nehme die Anliegen von Kindern und Jugendlichen ernst.

  • Ich schütze Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Gewalt.

3.2 Erweiterte Führungszeugnisse

Alle Personen mit regelmäßigen Kontakten zu Minderjährigen legen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Die Einsichtnahme erfolgt durch einen Beauftragten des Vorstands unter Einhaltung des Datenschutzes.

3.3 Schulungen & Sensibilisierung

Der Verein verpflichtet sich, regelmäßige Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt sowie zu Kinderrechten, Aufsichtspflicht und Umgang mit Verdachtsfällen durchzuführen. Neue Übungsleiter*innen werden vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend geschult.

4. Verhalten im Vereinsalltag

  • Körperkontakt ist nur im notwendigem Rahmen und stets achtsam zu gestalten.

  • Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen finden möglichst in Sichtweite Dritter statt.

  • Übernachtungen werden klar organisiert und durch geschulte Personen begleitet.

  • Mediennutzung (z. B. Fotos, WhatsApp-Gruppen) wird transparent und im Einklang mit dem Datenschutz gestaltet. Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten liegt vor.

5. Beschwerde- und Meldesystem

5.1 Vertrauensperson

Der Verein benennt eine unabhängige Vertrauensperson, an die sich Kinder, Jugendliche, Eltern und Betreuer*innen bei Fragen oder Verdachtsmomenten wenden können.

5.2 Meldesystem

Für Hinweise auf Grenzverletzungen oder Missbrauch gilt:

  • Jeder Hinweis wird ernst genommen.

  • Der Schutz des Kindes hat Vorrang.

  • Die Ansprechpersonen handeln nach einem klar definierten Interventionsplan (siehe Anhang).

6. Kooperation und Netzwerke

Der BFV 1877 Wegscheid e.V. kooperiert mit externen Fachstellen wie dem Jugendamt, dem Landratsamt Passau, dem BLSV, dem Kinderschutzbund und ggf. der Polizei. Im Verdachtsfall werden diese Fachstellen in die Klärung mit einbezogen.

7. Dokumentation und Evaluation

Das Jugendschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Alle Maßnahmen, Vorfälle und Fortbildungen werden dokumentiert und jährlich im Vorstand ausgewertet.

8. Schlusswort

Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist keine Zusatzaufgabe – er ist Grundlage unserer gesamten Vereinsarbeit. Wir als BFV 1877 Wegscheid e.V. übernehmen Verantwortung – gemeinsam, verlässlich und mit offenen Augen.

Interventionsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Interventionsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Interventionsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

1. Wahrnehmung

  • Du beobachtest ein Verhalten oder erhältst eine Aussage, die dich beunruhigt?

  • Nimm deine Beobachtung ernst – kein Vorwurf, keine Bewertung!

2. Dokumentation

  • Notiere sachlich:

  • Wer? (Name, Funktion)

  • Was? (Beobachtung, Zitat)

  • Wann? (Datum, Uhrzeit)

  • Wo? (Ort)

  • Verwende keine Interpretation, nur Fakten!

3. Information an Vertrauensperson

  • Melde dich zeitnah bei der benannten Vertrauensperson im Verein:

4. Klärung und ggf. Einschaltung externer Stellen

  • Vertrauensperson prüft, ob weitere Schritte notwendig sind.

  • Bei ernstem Verdacht wird das Jugendamt oder eine Fachberatungsstelle eingeschaltet.

  • In akuten Gefährdungssituationen: Polizei: 110

5. Schutz der betroffenen Person

  • Betroffene Kinder oder Jugendliche werden geschützt, nicht befragt oder gedrängt.

  • Keine Konfrontation mit der beschuldigten Person ohne Absprache mit Fachstellen.

© Bezirksfischereiverein 1877 Wegscheid e.V.

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