1. Einleitung und Selbstverständnis
Der BFV 1877 Wegscheid e.V. bekennt sich ausdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen im sportlichen Bereich ist ein zentraler Bestandteil unseres Vereinslebens. Dabei stehen Respekt, Fairness und Wertschätzung im Umgang miteinander an oberster Stelle.
2. Geltungsbereich
Dieses Jugendschutzkonzept gilt für alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen, Lehrer*innen, Betreuer*innen, Vorstandsmitglieder sowie für alle sonstigen Personen, die im Rahmen der Vereinsarbeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
3. Präventionsmaßnahmen
3.1 Ehrenkodex / Verhaltenskodex
Alle Betreuer*innen und Übungsleiter*innen unterschreiben einen Ehrenkodex, der folgende Grundsätze enthält:
Ich verhalte mich respektvoll und grenzachtend gegenüber allen Kindern und Jugendlichen.
Ich greife bei Verdachtsmomenten oder Grenzverletzungen ein.
Ich nehme die Anliegen von Kindern und Jugendlichen ernst.
Ich schütze Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Gewalt.
3.2 Erweiterte Führungszeugnisse
Alle Personen mit regelmäßigen Kontakten zu Minderjährigen legen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Die Einsichtnahme erfolgt durch einen Beauftragten des Vorstands unter Einhaltung des Datenschutzes.
3.3 Schulungen & Sensibilisierung
Der Verein verpflichtet sich, regelmäßige Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt sowie zu Kinderrechten, Aufsichtspflicht und Umgang mit Verdachtsfällen durchzuführen. Neue Übungsleiter*innen werden vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend geschult.
4. Verhalten im Vereinsalltag
Körperkontakt ist nur im notwendigem Rahmen und stets achtsam zu gestalten.
Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen finden möglichst in Sichtweite Dritter statt.
Übernachtungen werden klar organisiert und durch geschulte Personen begleitet.
Mediennutzung (z. B. Fotos, WhatsApp-Gruppen) wird transparent und im Einklang mit dem Datenschutz gestaltet. Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten liegt vor.
5. Beschwerde- und Meldesystem
5.1 Vertrauensperson
Der Verein benennt eine unabhängige Vertrauensperson, an die sich Kinder, Jugendliche, Eltern und Betreuer*innen bei Fragen oder Verdachtsmomenten wenden können.
5.2 Meldesystem
Für Hinweise auf Grenzverletzungen oder Missbrauch gilt:
Jeder Hinweis wird ernst genommen.
Der Schutz des Kindes hat Vorrang.
Die Ansprechpersonen handeln nach einem klar definierten Interventionsplan (siehe Anhang).
6. Kooperation und Netzwerke
Der BFV 1877 Wegscheid e.V. kooperiert mit externen Fachstellen wie dem Jugendamt, dem Landratsamt Passau, dem BLSV, dem Kinderschutzbund und ggf. der Polizei. Im Verdachtsfall werden diese Fachstellen in die Klärung mit einbezogen.
7. Dokumentation und Evaluation
Das Jugendschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Alle Maßnahmen, Vorfälle und Fortbildungen werden dokumentiert und jährlich im Vorstand ausgewertet.
8. Schlusswort
Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist keine Zusatzaufgabe – er ist Grundlage unserer gesamten Vereinsarbeit. Wir als BFV 1877 Wegscheid e.V. übernehmen Verantwortung – gemeinsam, verlässlich und mit offenen Augen.
1. Wahrnehmung
Du beobachtest ein Verhalten oder erhältst eine Aussage, die dich beunruhigt?
Nimm deine Beobachtung ernst – kein Vorwurf, keine Bewertung!
2. Dokumentation
Notiere sachlich:
Wer? (Name, Funktion)
Was? (Beobachtung, Zitat)
Wann? (Datum, Uhrzeit)
Wo? (Ort)
Verwende keine Interpretation, nur Fakten!
3. Information an Vertrauensperson
Melde dich zeitnah bei der benannten Vertrauensperson im Verein:
Name: Philipp Ritt, Garmer Str. 15, 94110 Wegscheid
Telefon / Mail: +49 8592939505 / info@fischereiverein-wegscheid.de
4. Klärung und ggf. Einschaltung externer Stellen
Vertrauensperson prüft, ob weitere Schritte notwendig sind.
Bei ernstem Verdacht wird das Jugendamt oder eine Fachberatungsstelle eingeschaltet.
In akuten Gefährdungssituationen: Polizei: 110
5. Schutz der betroffenen Person
Betroffene Kinder oder Jugendliche werden geschützt, nicht befragt oder gedrängt.
Keine Konfrontation mit der beschuldigten Person ohne Absprache mit Fachstellen.
